Forschungsprämie – holen Sie sich 14% Ihrer F&E-Ausgaben zurück.
Es muss nicht gleich der Stein der Weisen oder der Warp-Antrieb sein, Forschung und Entwicklung kann im Sinne des Forschungszulage auch die Entwicklung von Prototypen, das Testen alternativer Materialien, Simulationen und Tests oder auch die Erhebung und Auswertung von Anwendungsdaten beinhalten…
Förderungswürdig sind eigenbetriebliche F&E und Auftragsforschung.
Konkret werden mit der F&E direkt in Zusammenhang stehende Kosten sowie
F&E-relevante Gemeinkosten zu 14% gefördert.
Holen Sie sich Ihre F&E-Ausgaben zurück.
Egal, ob 2-Mann-Bude oder internationaler Konzern, sofern Sie Prototypen bauen, Ihre Produkte maßgeblich weiterentwickeln, Materialien und Wirkstoffe testen und evaluieren oder mechanische Lösungen ausprobieren und nachjustieren, dann können Sie im Rahmen der steuerlichen Forschungsförderung einen Teil Ihrer Aufwendungen über das Finanzamt erstattet bekommen, und das auf jährlicher Basis und steuerfrei.
Eigenbetriebliche F&E
Im Gegensatz zur sog. Projektförderung ist der Beantragungs-/ Dokumentations-aufwand bei der steuerlichen Forschungsförderung wesentlich geringer. Auch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Projekt gefördert wird höher, da, sofern die Kriterien erfüllt werden, sogar ein gesetzlicher Anspruch auf die Förderung besteht. Zudem können nach unserer Erfahrung im Rahmen der steuerlichen Forschungsförderung zwar nicht alle Tätigkeiten z.B. der Produktentwicklung einbezogen werden, dafür können in der Regel aber mehr Projekte angesetzt werden.
Auftragsforschung in Höhe von 1 Mio. €/p.a. förderbar.
Die Beauftragung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen bei externen Instituten und Dienstleistern wird ebenfalls gefördert. Maximale Bemessungsgrundlage sind dabei 1 Mio. € pro Wirtschaftsjahr.
FAQ
Hier einige Klarstellungen zu häufig gestellten Fragen:
Technologiegrad
Die Forschungsprämie kann sowohl High-, Mid-, wie auch Low-Tech betreffen. Interessant ist sie insbesondere für bis dato nicht förderbare Tätigkeiten die eher der niederschwelligen Forschung und Entwicklung zuzuordnen sind.
Veröffentlichungspflichten
Es müssen weder Forschungsergebnisse/-inhalte noch Projekttitel veröffentlicht werden.
Dokumentationspflichten
Die dokumentationstechnischen Anforderungen sind, insb. im Vgl. zu Projektförderungen, gering. Es müssen grundlegende Aufzeichnungen zum Projektfortschritt und dem Arbeitseinsatz der MitarbeiterInnen geführt werden, jedoch müssen keine separaten Berichte o.ä. erstattet werden.
Keine oder nur geringe Steuer im Antragsjahr
Die Förderung bekommen Sie auch wenn im jeweiligen Jahr keine ESt/KSt fällig wird.
Forschungs-/Entwicklungsthema
Die einzureichenden F&E-Vorhaben sind thematisch nicht eingeschränkt.
Startups und Konzerne
Auch hinsichtlich der Größe der Unternehmen gibt es keine Einschränkungen.
Packen wirs gemeinsam an,
es gibt nichts zu verlieren!
Da wir nach positiver Evaluierung der Fördertauglichkeit Ihrer Projekte unsere Unterstützung gerne erfolgsbasiert anbieten und die Beantragung im Vergleich zu Projektförderungen mit wesentlich geringerem Aufwand verbunden ist, haben Sie im Endeffekt nichts zu verlieren.