Forschungszulage – holen Sie sich bis zu
1 Mio. € für Ihre F&E-Projekte.
Es muss nicht gleich der Stein der Weisen oder der Warp-Antrieb sein, Forschung und Entwicklung kann im Sinne des Forschungszulage auch die Entwicklung von Prototypen, das Testen alternativer Materialien, Simulationen und Tests oder auch die Erhebung und Auswertung von Anwendungsdaten beinhalten…
Förderungswürdig ist eigenbetriebliche F&E und Auftragsforschung.
Konkret werden mit der F&E direkt in Zusammenhang stehende Personalkosten zu 25%
und Auftragsforschung mit 15% des Auftragswertes gefördert.
Holen Sie sich bis 1 Mio. €.
Jedes Unternehmen das Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung nach den Anforderungen der AGVO bzw. dem Frascati Manual betreibt, kann die Forschungszulage in Anspruch nehmen. Die Förderung ist auf 1 Mio. € pro Jahr gedeckelt und kann für Personalaufwendungen, die mit begünstigten F&E-Projekten in Verbindung stehen, beantragt werden. Konkret bekommen Unternehmen 25% der Bemessungsgrundlage in Form einer Steuergutschrift erstattet.
Eigenbetriebliche F&E
In der Praxis könnte dies wie folgt aussehen: Sofern 2 Ihrer Mitarbeiter an einem Projekt arbeiten, das den AGVO-Kriterien entspricht, dann können die verbundenen Löhne und Gehälter inkl. der Aufwendungen für Zukunftssicherung nach §3 Nr. 62 EStG in die Bemessungsgrundlage einfließen. Bei begünstigten Personalausgaben in Höhe von 160.000 € macht dies z.B. 40.000 € aus. Auch kalkulatorische Unternehmerlöhne können zu max. 40€/Std. bei max. 40 Stunden/Woche angerechnet werden. Definitiv keine Peanuts!
Auftragsforschung
Die Beauftragung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen bei externen Instituten und Dienstleistern wird ebenfalls gefördert. Auch diese Aktivitäten müssen den Anforderungen der AGVO entsprechen und können bis zu einer Höhe von 60% des vom Anspruchsberechtigten (Auftraggeber) an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts in die Bemessungsgrundlage einfließen.
FAQ
Hier einige Klarstellungen zu häufig gestellten Fragen:
Technologiegrad
Die Forschungszulage kann sowohl High-, Mid-, wie auch Low-Tech betreffen. Interessant ist sie insbesondere für bis dato nicht förderbare Tätigkeiten die eher der niederschwelligen Forschung und Entwicklung zuzuordnen sind.
Veröffentlichungspflichten
Es müssen weder Forschungsergebnisse/-inhalte noch Projekttitel veröffentlicht werden.
Dokumentationspflichten
Die dokumentationstechnischen Anforderungen sind, insb. im Vgl. zu Projektförderungen, gering. Es müssen grundlegende Aufzeichnungen zum Projektfortschritt und dem Arbeitseinsatz der MitarbeiterInnen geführt werden, jedoch müssen keine separaten Berichte o.ä. erstattet werden.
Keine oder nur geringe Steuer im Antragsjahr
Die Förderung bekommen Sie auch wenn im jeweiligen Jahr keine ESt/KSt fällig wird.
Forschungs-/Entwicklungsthema
Die einzureichenden F&E-Vorhaben sind thematisch nicht eingeschränkt.
Startups und Konzerne
Auch hinsichtlich der Größe der Unternehmen gibt es keine Einschränkungen.
Packen wirs gemeinsam an,
es gibt nichts zu verlieren!
Da wir nach positiver Evaluierung der Fördertauglichkeit Ihrer Projekte unsere Unterstützung gerne erfolgsbasiert anbieten und die Beantragung im Vergleich zu Projektförderungen mit wesentlich geringerem Aufwand verbunden ist, haben Sie im Endeffekt nichts zu verlieren.